Förderregime angepasst und notwendige Grundwasseranreicherung gesenkt
In den vergangenen 20 Jahren sind die Grundwasserstände in Berlin wieder auf das Niveau angestiegen, das sie vor Beginn der Industrialisierung vor 150 Jahren hatten. Gleichzeitig hat sich die Wasserförderung in Berlin durch Abwanderung von produzierendem Gewerbe und moderne Haustechnik halbiert. Die ergiebigen Niederschläge des vergangenen Jahres, die um mehr als 40 % über denen des langjährigen Durchschnitts lagen und die sich im Januar fortsetzten, haben den Boden mit Wasser gesättigt und in den Tälern von Spree und Havel den Grundwasserspiegel um weitere 40 bis 80 cm steigen lassen. Dadurch kommt es in verschiedenen Teilen der Stadt zu feuchten Kellern – selbst in Gebieten, die fernab von Wasserwerken liegen und durch deren Förderung gar nicht beeinflusst werden können.
Die Regulierung der Grundwasserhöhen ist nicht Aufgabe der Berliner Wasserbetriebe. Mit zwei 2001 stillgelegten Wasserwerken wird zur Abwehr von Vernässungsschäden an Gebäuden so genanntes Grundwassermanagement betrieben, d.h. Grundwasser wird gefördert und in die Spree bzw. in den Teltowkanal abgeschlagen. In Johannisthal wird dies durch das Land Berlin finanziert, in Jungfernheide durch die Siemens AG.
Für die Berliner Wasserbetriebe sind die entsprechenden Möglichkeiten durch die Menge des verkauften Trinkwassers begrenzt. Dennoch haben die Berliner Wasserbetriebe im Rahmen ihrer Möglichkeiten im Einzugsgebiet der neun Wasserwerke Maßnahmen ergriffen, die lokal begrenzt dem steigenden Grundwasserspiegel entgegenwirken. Dazu gehört eine veränderte Verteilung der Fördermengen zwischen den Wasserwerken. Und dazu zählt auch die weitere Absenkung der in zwei Werken (Tegel und Spandau) betriebenen Grundwasseranreicherung auf ein gerade noch vertretbares Maß. Dabei wird Wasser aus der Havel im Umfeld der Brunnen im Wald versickert, um den Wasserhaushalt lokal zu stützen, sensible Landökosysteme vor dem Austrocknen zu bewahren sowie um Altlasten im Untergrund zu fixieren und damit deren
Zustrom zu den Brunnen abzuwehren. In den Wasserwerken Spandau und Tegel wurden also die Fördermengen erhöht und gleichzeitig die Anreicherungsmengen zurückgefahren, so dass hiermit der Grundwasserpegel abgesenkt werden konnte.
1998 haben die Berliner Wasserbetriebe insgesamt 229,0 Mio. m³ Grundwasser gefördert und dabei in den drei Werken Jungfernheide, Spandau und Tegel 48,9 Mio. m³ Grundwasser angereichert. 2007 lag die Gesamt-Fördermenge um 11,7 % darunter bei 202,3 Mio. m³, die Anreicherungsmenge wurde auf 24,6 Mio. m³ halbiert.
Pressemitteilung vom 26.02.2008
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Dienstag, Februar 26, 2008
Samstag, Februar 09, 2008
Berlin verschläft Rückübertragungsansprüche
Reichsvermögen bleibt beim Bund
Berlin (Deutschland), wikinews 09.02.2008 – „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!“ Diese häufig dem ehemaligen sowjetischen Staatspräsidenten Michail Gorbatschow zugeschriebene Weisheit hat jetzt auch Berlin zu spüren bekommen. Berlin scheiterte mit seiner Klage auf Rückübertragung von ehemaligem Reichsvermögen vor dem Bundesverfassungsgericht.
In dem Rechtsstreit geht es um Grundstücke von ca. 6,8 Millionen Quadratmetern, die die Gemeinden und Länder bis zum Ende des 2.Weltkrieges im Jahre 1945 unentgeltlich an das Deutsche Reich abtreten mußten. Diese Grundstücke wurden überwiegend militärisch genutzt, als Exerzierplätze, Kasernengelände oder Soldatenfriedhöfe. Der Stadt Berlin wurden vor allem Grundstücke für die heutigen Flughäfen Tempelhof und Tegel enteignet.
Das Reichsvermögen ist nach dem 2.Weltkrieg auf den Bund übergegangen. Nach dem Reichsvermögensgesetz von 1961 konnten die Gemeinden ihre enteigneten Grundstücke jedoch zurück erhalten, sofern der Bund sie nicht für eigene Verwaltungsaufgaben benötige. Die Alliierten hatten jedoch Einspruch dagegen erhoben, weil Berlin einen Sonderstatus habe und nicht vom Bund regiert werden dürfe. Daraufhin fügte der Bundesgesetzgeber eine Berlinklausel ein, mit der die Jahresfrist für den Rückübertragungsanspruch ausgesetzt wurde.
Durch die Herstellung der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 sei die rechtliche Gleichstellung Berlins erfolgt, so dass die Jahresfrist für die Geltendmachung der Rückübertragungsansprüche ausgelöst wurde. Das Land Berlin hatte es jedoch seinerzeit versäumt, seine Rückübertragungsansprüche geltend zu machen.
Berlin hatte erst vor wenigen Jahren eine Rückübertragung der Gesamtflächen von ca. 680 Hektar im Wert von ca. 226 Millionen Euro zuzüglich der zwischenzeitigen Verkaufserlöse von 52 Millionen Euro vom Bund verlangt. Der Bund hatte das unter Verweis auf das Reichsvermögensgesetz von 1961 und den Einigungsvertrag abgelehnt.
Daraufhin hatte das Land Berlin am 7. Dezember 2005 eine Normenkontrollklage gegen die Gesetze beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben, um die Rückgabe der Grundstücke des ehemaligen Reichsvermögens zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage Berlins am 8. Februar 2008 zurück. Das Land Berlin hätte innerhalb einer Jahresfrist nach der Wiederherstellung der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 eine Rückübertragung der Grundstücke verlangen müssen. Hinderungsgründe, die Rückübertragungsansprüche innerhalb der vorgesehenen Jahresfrist geltend zu machen, konnte das Bundesverfassungsgericht nicht erkennen, so dass die Klage des Landes Berlin zurückgewiesen wurde.
Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) bedauerte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Anfang der neunziger Jahre seien offenbar juristische Fehler gemacht worden. Seinerzeit sei aber weder dem Land noch dem Bund klar gewesen, dass die Rückübertragungsansprüche Berlins schon nach einem Jahr verfristen.
Berlins früherer Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) wies Vorwürfe auf bewußte Versäumnisse im Jahre 1991 zurück: Der CDU/SPD Senat habe sich nach der Herstellung der Deutschen Einheit im Jahre 1990 bewußt gegen Rückübertragungen und Klagen gegen den Bund entschieden, weil zahlreiche vorrangige Fragen zu klären gewesen wären. Seinerzeit sei es um die Hauptstadtfrage Bonn / Berlin, um die künftige Berlin-Förderung um die Bundeszuschüsse zu den Berliner Haushalten 1993/1994 gegangen. Wenn Berlin seinerzeit geklagt hätte, hätte man in den anderen politischen Feldern wohl keine Chancen auf einvernehmliche Regelungen gehaben. Die Entscheidung auf einen Klageverzicht habe seiner Erinnerung nach seinerzeit auch die SPD mitgetragen.
Nach Aussagen von Klaus Wowereit (SPD) bringe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes jetzt aber auch Klarheit in der Frage des Flughafengeländes Tempelhof. Berlin werde die Bundesfläche von ca. 56 Prozent am etwa 360 Hektar großen Flughafengelände nunmehr nach einer Einigung über deren Grundstückswert entsprechend einem Abkommen zwischen Berlin und dem Bund aus Dezember 2007 vom Bund kaufen. Der Berliner Senat hatte sich erhofft, dass die wertvollen Grundstücke und der Erlös aus bereits verkauften Immobilien in Höhe von 52 Millionen Euro bei einem Urteil im Sinne Berlins „in den notleidenden Landeshaushalt fließen“ würden.
Berlin (Deutschland), wikinews 09.02.2008 – „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!“ Diese häufig dem ehemaligen sowjetischen Staatspräsidenten Michail Gorbatschow zugeschriebene Weisheit hat jetzt auch Berlin zu spüren bekommen. Berlin scheiterte mit seiner Klage auf Rückübertragung von ehemaligem Reichsvermögen vor dem Bundesverfassungsgericht.
In dem Rechtsstreit geht es um Grundstücke von ca. 6,8 Millionen Quadratmetern, die die Gemeinden und Länder bis zum Ende des 2.Weltkrieges im Jahre 1945 unentgeltlich an das Deutsche Reich abtreten mußten. Diese Grundstücke wurden überwiegend militärisch genutzt, als Exerzierplätze, Kasernengelände oder Soldatenfriedhöfe. Der Stadt Berlin wurden vor allem Grundstücke für die heutigen Flughäfen Tempelhof und Tegel enteignet.
Das Reichsvermögen ist nach dem 2.Weltkrieg auf den Bund übergegangen. Nach dem Reichsvermögensgesetz von 1961 konnten die Gemeinden ihre enteigneten Grundstücke jedoch zurück erhalten, sofern der Bund sie nicht für eigene Verwaltungsaufgaben benötige. Die Alliierten hatten jedoch Einspruch dagegen erhoben, weil Berlin einen Sonderstatus habe und nicht vom Bund regiert werden dürfe. Daraufhin fügte der Bundesgesetzgeber eine Berlinklausel ein, mit der die Jahresfrist für den Rückübertragungsanspruch ausgesetzt wurde.
Durch die Herstellung der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 sei die rechtliche Gleichstellung Berlins erfolgt, so dass die Jahresfrist für die Geltendmachung der Rückübertragungsansprüche ausgelöst wurde. Das Land Berlin hatte es jedoch seinerzeit versäumt, seine Rückübertragungsansprüche geltend zu machen.
Berlin hatte erst vor wenigen Jahren eine Rückübertragung der Gesamtflächen von ca. 680 Hektar im Wert von ca. 226 Millionen Euro zuzüglich der zwischenzeitigen Verkaufserlöse von 52 Millionen Euro vom Bund verlangt. Der Bund hatte das unter Verweis auf das Reichsvermögensgesetz von 1961 und den Einigungsvertrag abgelehnt.
Daraufhin hatte das Land Berlin am 7. Dezember 2005 eine Normenkontrollklage gegen die Gesetze beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben, um die Rückgabe der Grundstücke des ehemaligen Reichsvermögens zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage Berlins am 8. Februar 2008 zurück. Das Land Berlin hätte innerhalb einer Jahresfrist nach der Wiederherstellung der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 eine Rückübertragung der Grundstücke verlangen müssen. Hinderungsgründe, die Rückübertragungsansprüche innerhalb der vorgesehenen Jahresfrist geltend zu machen, konnte das Bundesverfassungsgericht nicht erkennen, so dass die Klage des Landes Berlin zurückgewiesen wurde.
Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) bedauerte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Anfang der neunziger Jahre seien offenbar juristische Fehler gemacht worden. Seinerzeit sei aber weder dem Land noch dem Bund klar gewesen, dass die Rückübertragungsansprüche Berlins schon nach einem Jahr verfristen.
Berlins früherer Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) wies Vorwürfe auf bewußte Versäumnisse im Jahre 1991 zurück: Der CDU/SPD Senat habe sich nach der Herstellung der Deutschen Einheit im Jahre 1990 bewußt gegen Rückübertragungen und Klagen gegen den Bund entschieden, weil zahlreiche vorrangige Fragen zu klären gewesen wären. Seinerzeit sei es um die Hauptstadtfrage Bonn / Berlin, um die künftige Berlin-Förderung um die Bundeszuschüsse zu den Berliner Haushalten 1993/1994 gegangen. Wenn Berlin seinerzeit geklagt hätte, hätte man in den anderen politischen Feldern wohl keine Chancen auf einvernehmliche Regelungen gehaben. Die Entscheidung auf einen Klageverzicht habe seiner Erinnerung nach seinerzeit auch die SPD mitgetragen.
Nach Aussagen von Klaus Wowereit (SPD) bringe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes jetzt aber auch Klarheit in der Frage des Flughafengeländes Tempelhof. Berlin werde die Bundesfläche von ca. 56 Prozent am etwa 360 Hektar großen Flughafengelände nunmehr nach einer Einigung über deren Grundstückswert entsprechend einem Abkommen zwischen Berlin und dem Bund aus Dezember 2007 vom Bund kaufen. Der Berliner Senat hatte sich erhofft, dass die wertvollen Grundstücke und der Erlös aus bereits verkauften Immobilien in Höhe von 52 Millionen Euro bei einem Urteil im Sinne Berlins „in den notleidenden Landeshaushalt fließen“ würden.
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